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Organisatorische und curriculare Strukturierung

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Die Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent – Klasse 2 in Teilzeit hat als Grundlage der schulischen Curriculumsarbeit die gleichen Vorgaben wie die Vollzeitausbildung (NiBiS RRL, BbS-VO, EB). Sie unterscheidet sich aber in der organisatorischen Struktur. In der Regel wird die Teilzeitausbildung der Berufsfachschule tätigkeitsbegleitend durchgeführt, d.h. sie haben einen Anstellungsvertrag zum Beispiel über eine halbe Stelle (ca. 20 Std) als Hauswirtschaftskraft oder im Rahmen der „Richtlinie Qualität in Kitas“. Die praktische Ausbildung wird dann in diesem Rahmen absolviert. Auch der Unterricht ist anders zu organisieren. Hierzu gibt es unterschiedliche Modelle. 

Organisatorische Struktur:

Die Teilzeitschüler*innen in der Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent – Klasse 2 absolvieren die Ausbildung häufig tätigkeitsbegleitend. Daher sind sie beispielsweise an vier Vormittagen mit fünf Stunden in einer Kita tätig. Dem muss das unterrichtliche Organisationsmodell der Teilzeitklasse Rechnung tragen. Hierbei steht der Stundenplan im Vordergrund. An dieser Stelle können nur Beispiele (siehe organisatorische Materialien: Stundenplan, Organisationsmodelle) dargestellt werden.

Welche Unterrichtstage bzw. welches Organisationsmodell die Schule konkret auswählt, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Ressourcen der Schule (z.B. Räume, Lehrkräfte, Organisation des Schulalltags)

  • Bedingungen und Bedarfe der Praxiseinrichtungen (die auch für viele Schüler*innen Arbeitgeber sind)

Diese Überlegungen sind frühzeitig in den Planungsprozess für die Einrichtung der Teilzeitklasse(n) einzubeziehen.

Organisatorische Standards:

    • Das gewählte Ausbildungs- und Unterrichtsmodell muss den Vorgaben des Landes (Stundentafel) sowie den Bedingungen und Belangen der Schule und der Tageseinrichtungen für Kinder als Praxiseinrichtungen entsprechen.

Schulisches Curriculum und Unterricht:

Bezogen auf die zugrundeliegenden Lernsituationen kann in einer Teilzeitklasse der schulische Lehrplan der Vollzeitklasse herangezogen werden.  

Aufgrund der abweichenden Unterrichtszeiten beispielsweise an zwei Tagen am Nachmittag (neben zusätzlichen Unterrichtsblöcken bzw. Unterricht an einer Anzahl Samstagen) sind ggf. bezogen auf die Jahresplanung Anpassungen erforderlich. So sollten die Module und vor allem die Fächer des berufsübergreifenden Lernbereiches ggf. epochal unterrichtet werden d.h. auf ein Halbjahr oder ein Schuljahr begrenzt.
Vor allem muss im Rahmen der schulischen Curriculumsarbeit entschieden werden, wie die Module der Klassen 2 (und ggf. Klasse 1) gemäß Stundentafel der EB-BbS auf die Teilzeitausbildung verteilt werden sollen. Ggf. muss bei einzelnen Modulen der Klasse 2 zudem ein kurzer Einstieg mit Inhalten des vorangehenden Moduls aus Klasse 1 vorgeschaltet werden.

Bezogen auf die konkrete Unterrichtsgestaltung spielt die Tätigkeit der Teilzeitschüler*innen in einer Kita oder anderen sozialpädagogischen Einrichtung eine wichtige Rolle. Dies ermöglicht eine Theorie-Praxis-Verknüpfung, die sich im konkreten Unterrichtsgeschehen mit Bezügen zu den Praxiserfahrungen der Schüler*innen niederschlagen kann.

Teilweise führt auch die in der Regel von den Vollzeitschüler*innen abweichende Lebenssituation der Teilzeitschüler*innen zu Konsequenzen für die didaktisch-methodische Gestaltung des Unterrichts. So sind zum einen das Lebensalter und die damit verbundenen Lebenssituationen und -erfahrungen verschieden und entsprechend im Unterricht zu integrieren. Zugleich ergibt sich durch die damit verbundenen Belastungen einer berufsbegleitenden Teilzeitausbildung eine Situation, die es zu berücksichtigen gilt. So sind etwa Leistungsnachweise ggf. in anderer Weise vorzubereiten (z.B. Operatoren und Aufgabentypen genauer erklären, Erwartungshorizonte erläutern, "Ängste und Sorgen nehmen") und durchzuführen als in Vollzeitklassen, weil die Teilzeitschüler*innen teilweise viele Jahre aus der „Schule“ raus sind. Ggf. sind auch die Grundsätze der Leistungsbewertung anzupassen.

Curriculare und unterrichtliche Standards:

      1. Für den Teilzeitbildungsgang müssen eine Jahresplanung und Lernsituationen in den Modulen und Fächern gemäß SchuCu-BBS im Umfang der Stundentafel der EB-BBS und auf der Grundlage der gültigen Rahmenrichtlinien vorliegen.

      2. Zudem müssen teilweise Inhalte aus den Modulen der Klasse 1 in Klasse 2 unterrichtet werden, damit die Lernsituationen didaktisch sinnvoll andocken können.

      3. Grundsätze der Leistungsbewertung müssen vorliegen und der Lerngruppe angepasst werden.

Praktische Ausbildung:

Die praktische Ausbildung wird häufig im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses durchgeführt. In einigen Fällen kann auch allein eine praktische Ausbildung absolviert werden, die den Vorgaben der Stundentafel entspricht (600 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder).

Bei einem Anstellungsverhältnis ist es wichtig, die Bedingungen der praktischen Ausbildung (Praxisbesuche, schulische Aufgaben, zunehmend mehr pädagogische Verantwortung übernehmen, Praxismentor*in) mit der Kita oder dem Ganztag in der Grundschule der*s Teilzeitschülers*in zu besprechen und möglichst durch schriftliche Vereinbarung zu dokumentieren. Grundlage für die Durchführung der praktischen Ausbildung ist der Leitfaden praktische Ausbildung. Hier ist eine frühzeitige und transparente Klärung der Rollen besonders wichtig.

Standards für die praktische Ausbildung:

      1. Die praktische Ausbildung muss entsprechend der Vorgaben der EB-BbS in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder durchgeführt werden.

      2. Es müssen Rahmenbedingungen in der Praxiseinrichtung der Schüler*in geschaffen werden, die die Durchführung einer praktischen Ausbildung gemäß "Leitfaden praktische Ausbildung" gewährleisten.

 

 

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