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Fachschule - Sozialpädagogik - in Teilzeit

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Die Ausbildung an der Fachschule - Sozialpädagogik -  soll die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, selbstständig und eigenverantwortlich Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern wahrzunehmen. Dazu gehören
u. a. Tageseinrichtungen für Kinder, Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung, sozialpädagogische Tätigkeiten in der Schule sowie Tätigkeiten im Arbeitsbereich „Menschen mit besonderen Bedürfnissen“. Der Berufsabschluss der staatlich anerkannten Erzieherin bzw. des staatlich anerkennten Erziehers findet sich auf der Niveaustufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR). Zugleich besteht damit die Berechtigung, die Bezeichnung "Bachelor Professional in Sozialwesen" zu führen.

Dies gilt sowohl für die zweijährige Vollzeitausbildung als auch gleichermaßen für eine Teilzeitausbildung.

Berufsbegleitende Ausbildung:

Der wesentliche Unterschied zwischen Teilzeitausbildung und Vollzeitausbildung in der Fachschule – Sozialpädagogik – besteht darin, dass Teilzeitschüler*innen die Ausbildung in der Regel berufsbegleitend absolvieren. Die Fachschule – Sozialpädagogik – hat als Aufnahmevoraussetzung im Regelfall den erfolgreichen Berufsabschluss zur „Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin“ oder zum „Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten“ (mit mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich - Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich - Praxis). Damit haben Teilzeitschüler*innen in der Fachschule in der Regel einen pädagogischen Berufsabschluss.

Daher haben sie häufig einen Anstellungsvertrag über zum Beispiel eine halbe Stelle (ca. 20 Std) und müssen damit beispielsweise an vier Vormittagen mit fünf Stunden oder an drei Tagen mit acht Stunden in einer Kita oder mit entsprechender Wochenstundenzahl in einer anderen sozialpädagogischen Einrichtung tätig sein.

Zielgruppe:

Die dargestellten Bedingungen einer Teilzeitausbildung ermöglichen es, neben der Ausbildung  beruflich tätig zu sein und ein Gehalt zu bekommen. Dies kann relevant sein, wenn abhängig vom Einkommen und Vermögen oder gegebenenfalls vom Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners eine Finanzierung z.B. durch das Aufstiegs-BAföG nicht möglich oder gewollt ist. Aber auch andere Gründe können für eine berufsbegleitende Ausbildung sprechen.

Zusätzlich ist diese Ausbildungsform für diejenigen interessant, die aus familiären Gründen keine Möglichkeit haben, eine Vollzeitausbildung zu durchlaufen. Durch die verringerte Unterrichtzeit währende der Woche und der Durchführung einer praktischen Ausbildung von 600 Std. kann zum Beispiel mehr Zeit für andere Aufgaben zur Verfügung stehen (z.B. Pflege von Familienangehörigen).

Häufig sind es vor diesem Hintergrund Frauen und seltener auch Männer, die zum Beispiel bereits als Assistenz- oder Zweitkraft im sozialpädagogischen Feld tätig sind und sich im Rahmen einer Teilzeitausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher weiterqualifizieren wollen. Sie sind in der Regel älter und befinden sich zum großen Teil in einer anderen familiären Situation als die jüngeren Vollzeitschüler*innen in der Regelform der Fachschule.

Herausforderungen für Teilzeitschüler*innen:

Aus den Bedingungen einer berufsbegleitenden Teilzeitausbildung können sich vor diesem Hintergrund besondere Belastungen und Herausforderungen ergeben:

  • Aufgrund des Lebensalters der Teilzeitschüler*innen liegt die Schul- und Ausbildungszeit länger zurück, so dass das unterrichtliche Lernen inklusive der Leistungsbewertung als belastender empfunden werden und Sorgen bezogen auf den Erfolg der Ausbildung auslöst.

  • Aufgrund der familiären Lebenssituation und einer häufig gegebenen Berufstätigkeit ergibt sich mitunter eine Dreifachbelastung (Familie und Kinder, Berufstätigkeit und anspruchsvolle Ausbildung).

  • Da die Teilzeitausbildung an der Fachschule mindestens drei Jahre dauert, ist diese Mehrfachbelastung über einen längeren Zeitraum zu bewältigen. Dies wird zu Beginn der Ausbildung nicht immer erfasst.

Bei der Planung und Einführung einer Teilzeitausbildung sind diese Herausforderungen mit zu bedenken und von Beginn an transparent zu kommunizieren, damit nicht im Lauf der Ausbildung ein erheblicher Teil der Schüler*innen aussteigt.

Teilzeitausbildungen in der Fachschule Sozialpädagogik in Niedersachsen (Auswahl an Schulen)

(Für die Informationen auf den Websites der Schulen sind die Schulen selbst verantwortlich)

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