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B3 - Unterricht organisieren

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„Der Unterricht wird in allen Bildungsgängen entsprechend den organisatorischen Planungen durchgeführt, ggf. erforderliche Abweichungen laufen geregelt ab.“ (KAM-BBS, B 3)

Der Unterricht gemäß schulischem Curriculum wird organisatorisch auf der Basis des Stundenplanes durchgeführt. In den Stundenplan integriert sind Vereinbarungen der Bildungsgangplanung, die in der Jahresplanung dokumentiert sind. Dazu gehören zum Beispiel die Zeiten der praktischen Ausbildung, Prüfungstermine, Exkursionen, Projektphasen.

Der Stundenplan legt den Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte in den betreffenden Klassen, den Unterrichtsraum, die Unterrichtszeit und das Unterrichtsfach bzw. -modul fest.

Für die praktische Ausbildung sind eigene Ausbildungspläne zu erstellen. Der Ausbildungsunterricht am Lernort Praxis  folgt den Vorgaben des Leitfadens für die praktische Ausbildung unter Berücksichtigung der Gegebenheiten der Praxiseinrichtungen.  

Sollten sich Stundenplanänderungen durch die Abwesenheit von Lehrkräften oder andere Ereignisse ergeben, sind diese durch ein für alle Betroffenen und Beteiligten transparentes Verfahren geregelt (Vertretungsregelungen).

Abweichungen vom Unterricht gemäß Stundenplan als zusätzliche Lernangebote, wie Exkursionen, Schulfahrten, Besuche von Experten*innen oder Projekte, werden für alle transparent geplant und in die Organisation des Unterrichts integriert. 

Die Unterrichtsdurchführung wird in Klassenbüchern dokumentiert.

Zielsetzung:

Ziel der Erstellung verbindlicher organisatorischer Planungen sowie geregelter Verfahren bei erforderlichen Abweichungen ist Transparenz und Verlässlichkeit der organisatorischen Abläufe von Unterricht bzw. zusätzlicher Lernangebote für alle Beteiligten wie Schüler*innen, Lehrkräfte, Eltern, Schulleitung, Hausmeister*in etc.

Hierdurch wird der Unterricht als Kerngeschäft in seinen organisatorischen Abläufen gesteuert. Der Stundenplan der einzelnen Klassen ist ein wichtiges Instrument der Kommunikation nach innen und außen.

Die Dokumentation der Unterrichtsdurchführung in Klassenbüchern dient der nachträglichen Nachvollziehbarkeit des Unterrichts etwa bei Gesprächen mit Schülern*innen und Eltern über den Ausbildungsverlauf oder der curricularen Überprüfung des Kompetenzerwerbs in einer Klasse (Unterrichtsausfall, Nachsteuerung von Fachinhalten). Zugleich werden auch An- bzw. Abwesenheiten von Schülern*innen protokolliert.

Verantwortlichkeiten:

Die Entwicklung der Jahresplanung in Abstimmung mit der didaktisch-methodischen Planung sowie der Rahmenbedingungen der Schule ist Aufgabe der Bildungsganggruppe. Die Erstellung der Stundenpläne auf dieser Grundlage ist in aller Regel Aufgabe einer zuständigen Abteilungsleitung oder eines Mitglieds der erweiterten Schulleitung, das mit dieser Aufgabe betraut ist. 

Zugleich ist es Aufgabe der Abteilungsleitung in der Koordination und Organisation der abteilungsweiten Prozesse, auf erforderliche Abweichungen zu reagieren und dafür Regelungen zu erarbeiten. Hierfür werden schulweite Konzepte und Verfahren entwickelt und angewendet (z.B. Vertretungskonzept). Diese sollen dafür sorgen, die Abweichungen in den Bildungsgängen für alle Beteiligten transparent zu steuern.

Die zuständigen Abteilungsleitungen beziehen dazu die Bildungsganggruppen bzw. deren Leitungen mit ein. Diese machen zudem Vorschläge zum fachlich begründeten Unterrichtseinsatz. Zugleich werden hier auch organisatorische Planungen und Vereinbarungen getroffen, die den Bildungsgang unmittelbar betreffen wie modul- und fächerübergreifende Projekte, Exkursionen, praktische Ausbildung, Prüfungen.

Wie diese Prozesse im Einzelnen entwickelt und gesteuert werden, liegt in der Verantwortung der jeweiligen Schule in ihrer Aufbau- und Ablauforganisation.

Für die Durchführung des Unterrichts gemäß der für alle Beteiligten verbindlichen organisatorischen Pläne sind die Lehrkräfte verantwortlich. Sie haben die Durchführung des Unterrichts regelmäßig im Klassenbuch zu dokumentieren.

Zugleich liegt es in der Verantwortung der zuständigen Lehrkräfte, zeitgerecht auf operativ erforderliche Abweichungen (z. B. Vertretungen, Exkursionen, Referate von Externen) vom Plan hinzuweisen, damit die zuständige Abteilungsleitung angemessen reagieren kann.

Wer auf welche Weise die betroffenen Schüler*innen sowie andere Beteiligte wie das Sekretariat oder den*die Hausmeister*in über den Stundenplan und die Stundenplanänderungen informiert, ist schulindividuell zu regeln. Natürlich haben die Klassenlehrer*innen eine besondere Verantwortung, dass die entsprechenden Verfahren gut laufen bzw. wahrgenommen werden (z.B. Online-Vertretungsplan).

Die Gesamtverantwortung für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung für die Organisation des Unterrichts liegt bei der*dem Schulleiter*in.  

Prozessablauf:

Die organisatorischen Planungen und die für das Management erforderlichen Abweichungen liegen in der Regel in der Hand der Abteilungsleitungen, die aber auf die Mitwirkung der Bildungsganggruppen bzw. jeder Lehrkraft angewiesen sind. Die Kernaufgabe kann nur erfolgreich bewältigt werden, wenn sich alle Akteur*innen verantwortungsbewusst an die organisatorischen Planungen halten und notwendige Abweichungen gemäß der vorliegenden Konzepte erfolgen.

Für den Prozessablauf ist mindestens erforderlich (grundlegende Anforderungen), dass

  • die Lehrkräfte den Unterricht auf Grundlage eines für die Klasse verbindlichen Stundenplanes durchführen,

  • die Unterrichtsdurchführung von den unterrichtenden Lehrkräften regelmäßig im Klassenbuch dokumentiert wird,

  • operativ erforderliche Abweichungen mit den Beteiligten abgestimmt werden (z. B. Vertretungskonzept oder zusätzliche Lernangebote wie Exkursionen, Schulfahrten, Besuche von Experten*innen oder Projekte),

  • die Schüler*innen und andere Beteiligte über die Abweichungen zeitnah informiert werden (z.B. Online-Vertretungsplan, E-Mail).

Der Prozessablauf bezogen auf die Kernaufgabe kann weiter entwickelt werden bis dahin, dass

  • die Verfahren und Maßnahmen bezogen auf organisatorische Planungen (Unterricht sowie zusätzliche Lernangebote wie Exkursionen, Schulfahrten, Besuche von Experten*innen oder Projekte) verbindlich umgesetzt werden,

  • die abgestimmten Verfahren von allen Verantwortlichen und Beteiligten eingehalten werden,

  • Kriterien zur Evaluation der Unterrichtsorganisation festgelegt sind und systematisch angewendet werden (Überprüfung von Fehlquoten, Klassenbüchern etc.),

  • und zur kontinuierlichen Verbesserung der organisatorischen Planungen für den Unterricht herangezogen werden.

Grundlagen:

Neben den allgemeinen rechtlichen Vorgaben (NSchG, BbS-VO, EB-BbS, SchuCu-BBS, KAM-BBS etc.) sind die schulformbezogenen Vorgaben wie Rahmenrichtlinien sowie relevante Materialien des MK zu beachten.

Siehe auch: https://kam-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=150 

Evaluation:

Eine regelmäßige Überprüfung des Stundenplanprozesses sowie der Verfahren zum geregelten Umgang mit Abweichungen dienen der Qualitätssicherung und der Verbesserung der Ausbildungsorganisation.

Dabei sind kontinuierliche Reflexionen der Abläufe und Zuständigkeiten ebenso wichtig wie die Erörterung besonderer ausbildungsorganisatorischer Ereignisse wie Projekte und praktische Ausbildung. Dies kann bei den regelmäßig stattfindenden Bildungsganggruppentreffen je nach Erforderlichkeit oder in einem geplanten Rhythmus erfolgen. Hierzu reicht es in der Regel bei weitgehend ungestörten Abläufen, dies einmal pro Jahr vielleicht kurz vor Schuljahresende vorzunehmen. Dazu dienen auch weitere Informationen aus Erhebungen wie Schülerbefragungen. Die Erkenntnisse und Ergebnisse sind den zuständigen Abteilungsleitungen mitzuteilen, damit diese die Prozesse und Verfahren ggf. anpassen können.

Diese Evaluation einschließlich der Prozessdokumentation sollte zu einer systematischen Verbesserung der Unterrichtsorganisation führen. 

 

 

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