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B2 - Materialien und Medien bereitstellen

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„In allen Bildungsgängen werden Materialien und Medien entwickelt bzw. bereitgestellt, im Unterricht eingesetzt und kontinuierlich verbessert.“ (KAM-BBS, B 2)

Für die unterrichtliche Umsetzung der schulischen Curricula sind Materialien und Medien erforderlich, die den Lehrkräften jederzeit zur Verfügung stehen. Diese sind in den Bildungsgängen zu entwickeln bzw. bereitzustellen.

Materialien sind zu verstehen als Unterrichtsmaterial, welche die schulischen Lehr-Lernprozesse in den Lernsituationen unterstützen. Sie ergänzen den Unterricht und bieten den Schülern*innen die Möglichkeit zu eigenständigem Lernen sowohl allein als auch in kooperativen Lernformen. Dabei handelt es sich beispielsweise um ausformulierte Handlungssituationen, Fachtexte, Arbeitsblätter, Arbeitsaufträge und Falldarstellungen.

Medien als Unterrichtsmedien haben neben klassischen Formen wie Tafel und OHP gerade im Hinblick auf Entwicklungen der Digitalisierung eine eigene Dynamik gewonnen (Lernplattformen wie ISERV, Microsoft 365, Niedersächsische Bildungscloud (NBC), Laptop, Dokumentenkamera, Smartboards sowie zahlreiche Tools und Apps zum digitalen Unterrichten wie Padlet, Kahoot, Mentimeter etc.). Sie dienen der Unterrichtsdurchführung gemäß der jeweiligen didaktisch-methodischen Planungen auf der Grundlage der schulischen Curricula (Lernsituationen).

Im Bereich der Sozialpädagogik sind die Unterrichtsmedien noch einmal von den Medien in der Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen zu unterscheiden. In der vorliegenden Kernaufgabe geht es vornehmlich um Unterrichtsmedien.

Bezogen auf Umfang und Ausgestaltung der Unterrichtsmaterialien müssen die Bildungsganggruppen auf der Grundlage ihres Verständnisses guten Unterrichts, des schulischen Curriculums sowie in Bezug auf die didaktisch-methodischen Vorgaben des Landes für sich festlegen, wie detailliert und umfangreich diese ausfallen sollen. Die Medienausstattung ist in Abstimmung mit der Schule bzw. dem schulischen Medienkonzept ebenfalls nach didaktisch-methodischen Gesichtspunkten zu bestimmen.

Zielsetzung:

Im Rahmen der Bearbeitung dieser Kernaufgabe geht es um die Unterstützung der Lehrkräfte durch gemeinsam zur Verfügung stehende Materialien und Medien für den Unterricht in Lernsituationen. Dadurch sollen zum einen die Lehrkräfte in der Unterrichtsvorbereitung und -planung entlastet werden. Dies stellt vor allem für neu eingestellte Lehrkräfte oder bei einem Wechsel z.B. des zu unterrichtenden Moduls eine Hilfestellung dar.

Zum anderen gewährleisten gemeinsame Materialien für den Unterrichtseinsatz mehr Transparenz und teambezogene Planung und Durchführung von Unterricht im Sinne von Qualitätssicherung. 

Verantwortlichkeiten:

Für die Entwicklung und Zusammenstellung geeigneter Materialien ist die Bildungsganggruppe zuständig.

Geeignete Medien sind in Absprache mit der Schule (Abteilungsleitung, Schulleitung) unter Berücksichtigung vorhandener Ressourcen auszuwählen. Die Bildungsganggruppe entscheidet nach didaktisch-methodischen Erwägungen, welche Medien wo und auf welche Weise verfügbar sein sollen. Eine geeignete Medienausstattung hat dann die Schule (in Abstimmung mit dem Schulträger) bereitzustellen. 

Für die Erarbeitung eines schulweiten Medienkonzeptes ist die Schulleitung unter Einbezug der Bildungsganggruppen verantwortlich.

Der Einsatz im Unterricht sowie Rückmeldungen zur Anpassung und Erneuerung von Materialien und Medien an die Bildungsganggruppe liegen in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkräfte.

Erforderliche Qualifizierungsangebote für den Medieneinsatz im Unterricht sind durch die Schule im Rahmen der schulweiten Fortbildungsplanung zu organisieren.

Die Gesamtverantwortung für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung im Bereich der Ausbildungsqualität liegt bei der*m Schulleiter*in.  

Prozessablauf:

Die Entwicklung, Bereitstellung und kontinuierliche Verbesserung von Materialien und Medien ist auf die aktive Mitwirkung der Bildungsganggruppe angewiesen. Ihr Einsatz erfolgt durch die unterrichtenden Lehrkräfte.

Für den Prozessablauf ist mindestens erforderlich (grundlegende Anforderungen), dass

  • die Materialien und Medien von der Bildungsganggruppe bzw. unter ihrer Mitwirkung bereitgestellt werden,

  • die Materialien und Medien auf berufliche Handlungssituationen im Rahmen der Lernsituationen des schulischen Curriculums abgestimmt sind und

  • diesen entsprechend strukturiert zugeordnet sind,

  • sowie eine geeignete Medienausstattung der Räume gegeben ist.

Der Prozessablauf bezogen auf die Kernaufgabe kann weiter entwickelt werden bis dahin, dass

  • die Vorgehensweise zur Weiterentwicklung der Materialen und Medien geklärt ist (Medienkonzept, Anpassung der Materialien und Medien an neue Technologien etc.),

  • die abgestimmten Materialien und Medien aus dem schulischen Curriculum von allen Lehrkräften eingesetzt werden,

  • die Verantwortlichkeiten für die Aktualisierung und Neuanschaffungen der Materialien und Medien geklärt und beschrieben sind,

  • die Lehrkräfte bezogen auf den Medieneinsatz weiterqualifiziert werden,

  • Verbesserungsmaßnahmen zur Material- und Medienauswahl und zu deren Einsatz abgeleitet und umgesetzt werden.

Grundlagen:

Neben den allgemeinen rechtlichen Vorgaben (NSchG, BbS-VO, EB-BbS, SchuCu-BBS etc.) sind die schulformbezogenen Vorgaben wie Rahmenrichtlinien sowie relevante Materialien des MK etwa auf dem NiBiS zu beachten. Weitere Rechtsbezüge (z.B. Urheberrecht) müssen berücksichtigt werden.

Gleichzeitig ist bei der Entwicklung und dem Einsatz von Unterrichtsmaterialien und -medien eine Orientierung am aktuellen Stand der fachlichen und fachdidaktischen Diskussion in Wissenschaft und Unterrichtspraxis unabdingbar sowie die Berücksichtigung schulischer Entscheidungen. 

Siehe auch: https://kam-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=149

Evaluation:

Eine regelmäßige Überprüfung der vorhandenen Materialien und Medien dient der Qualitätssicherung und der Verbesserung der Ausbildungsqualität. Dabei sind kontinuierliche Reflexionen aus didaktischer und unterrichtlicher Perspektive ebenso wichtig wie die Erörterung ausbildungsorganisatorischer Aspekte. Dies kann bei den regelmäßig stattfindenden Bildungsganggruppentreffen je nach Erforderlichkeit erfolgen und auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Daneben dienen weitere Informationen aus Erhebungen wie Schüler*innenbefragungen, der Auswertung von Prüfungsergebnissen und Notenspiegeln sowie Rückmeldungen der beteiligten Akteur*innen dazu, Anpassungen und Verbesserungen vorzunehmen.

Zusätzlich sollte in größeren Abständen eine umfassende Evaluation z.B. im Rahmen einer SchiLF (schulinterne Lehrkräftefortbildung) erfolgen und zu grundlegenden Überarbeitsschritten führen. Hier erscheint ein Abstand von jeweils zwei oder drei Jahren sinnvoll.

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