Um die Anerkennungsverfahren im Bereich der Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte in Niedersachen weiterzuentwickeln, sollen Anpassungslehrgänge für den Beruf der Erzieherin/des Erziehers durchgeführt werden, um eine Nachqualifizierung von Zugewanderten im sozialpädagogischen Tätigkeitfeld zu ermöglichen. Diese stellen eine Möglichkeit dar, zu einer Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikation zu gelangen.
Daher wurde der vorliegende Handlungsleitfaden für einen Anpassungslehrgang auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien für die Fachschule Sozialpädagogik (Stand: März 2016) entwickelt. Er soll die Schulen bei der Planung und Durchführung individueller Anpassungslehrgänge unterstützen.