B12 - Präventiv arbeiten
„Die Schule arbeitet präventiv für den Gesundheitsschutz der Schüler*innen.“ (KAM-BBS, B 12)
Es ist die Aufgabe von Schulleitungen, Lehrkräften und anderen Mitarbeitern*innen, dafür zu sorgen, dass sich Schüler*innen in Schulen sicher fühlen können und ihre Gesundheit geschützt und gefördert wird.
Zum einen sind dazu Ablaufpläne und Maßnahmen bei Notfällen und Alarmen (z.B. Brand, Amoklauf, Unfall) vorzusehen. Über diese sind die Schüler*innen regelmäßig zu informieren und bezogen auf ein im Alarm- oder Notfall angemessenes Verhalten zu unterweisen. In regelmäßigen Abständen müssen sowohl Lehrkräfte bzw. Mitarbeiter*innen der Schule als auch die Schüler*innen Brandschutzübungen oder auch andere Notfallübungen durchführen.
Weiterhin ist erforderlich, dass die Schule Ersthelfer*innen benennt, die sich fortwährend weiter qualifizieren und im Notfall sofort reagieren können. Zudem ist zu gewährleisten, dass Lehrkräfte an Erste-Hilfe-Kursen teilnehmen.
Weitere Vorkehrungen bezogen auf Notfälle und Alarme sind durch die Schulleitungen zu treffen.
Zum anderem werden an Schulen Maßnahmen und Veranstaltungen zum Schutz der Gesundheit von Schüler*innen durchgeführt, die sich auf Aspekte wie Gewalt, Mobbing, Infektionsschutz etc. beziehen.
Vor allem der Infektionsschutz hat in Zeiten der Coronapandemie eine ganz besondere Bedeutung. Hierzu gibt es landesweite Rahmenhygienepläne und Konzepte des Infektions- und Gesundheitsschutzes, die an den Schulen umzusetzen sind.
Auch hält die Schule eine Übersicht über mögliche Unterstützungssysteme bereit (z.B. Beratungsstellen). Auch Ansprechpartner für Schüler*innen (Schulsozialpädagog*innen, Beratungslehrkräfte) stehen bei Bedarf zur Verfügung.
Zielsetzung:
Die Bearbeitung der Kernaufgabe zielt zum einen darauf ab, über ein abgestimmtes und für alle Akteur*innen in der Schule transparentes und verbindliches Notfallmanagement zum Schutz der Gesundheit der Schüler*innen sowie der Mitarbeiter*innen zu verfügen. Zuständigkeiten, Vorgehensweisen und erforderliche Informationen (Verhaltensregeln im Notfall) sind geklärt und werden kontinuierlich mit den Schüler*innen besprochen und geübt.
Zum anderen beinhaltet die Kernaufgabe, dass ein abgestimmtes schulisches Gesundheitskonzept vorliegt, das sich auf die verschiedenen Aspekte der Förderung der Gesundheit bezieht.
Verantwortlichkeiten:
Die Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen für den Gesundheitsschutz der Schüler*innen ist eine gesamtschulische Aufgabe. Die Gesamtverantwortung liegt bei der Schulleitung.
Zur Durchführung dieser Aufgabe werden weitere Lehrkräfte oder Mitarbeiter*innen hinzugezogen, die mit einzelnen Bereichen dieser Aufgabe betraut werden. Hierbei ist einerseits ein schulisches Notfallkonzept und andererseits ein schulisches Gesundheitskonzept in den Blick zu nehmen. Beides kann auch zusammengeführt werden. Auch eine Einbindung von Schüler*innen etwa in Form der Schüler*innenvertretung kann erfolgen.
Dazu hat die Schulleitung ggf. mit Hilfe des Schulträgers ausreichend Ressourcen zur Verfügung zu stellen. In diesem Kontext ist auch die Qualifizierung im Bereich der ersten Hilfe durch die Schulleitung zu gewährleisten. So sind alle Lehrkräfte aufgerufen, die entsprechenden Kurse zu besuchen.
Alle Lehrkräfte sind verantwortlich für die Einhaltung der Pläne im Not- bzw. Alarmfall. Zudem haben Lehrkräfte, hier sind es in aller Regel die Klassenlehrkräfte, regelmäßig die Schüler*innen über die Ablaufpläne und Maßnahmen bei Notfällen und Alarmen zu informieren, die Abläufe bei schulweiten Alarmen zu üben und für die Evaluation Rückmeldungen an die Schulleitung zu geben.
Bezogen auf das Gesundheitsschutzkonzept trägt wiederum die Schulleitung die Gesamtverantwortung und hat für die eigene Schule Verantwortlichkeiten und Abläufe zu organisieren. Hierbei können Bildungsganggruppen oder Abteilungsleitungen einbezogen werden, damit z.B. Spezifika des Berufsbereiches Sozialpädagogik Berücksichtigung finden können. Auch bei der konkreten Umsetzung kann die Bildungsganggruppe einbezogen werden, etwa beim Umgang mit Mobbing oder mit dem Infektionsschutz. Hier gibt es schulindividuell unterschiedliche Wege. Bestimmte Aufgaben und Funktionen können dabei von beauftragten Lehrkräften übernommen werden wie z.B. Brandschutzbeauftragten oder Gefahrenstoffbeauftragten.
In den sozialpädagogischen Schulformen ist bezogen auf die gesundheitliche Eignung der Schüler*innen vor allem im Hinblick auf die praktische Ausbildung der Impfstatus im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zu prüfen. Zudem gehören Informationen zum Infektionsschutz in den Praxiseinrichtungen zu den Aufgaben der Lehrkräfte. Hierzu sind Konzepte, Informationsmaterial und Formulare durch die Bildungsganggruppen bzw. Abteilungen zu entwickeln.
Prozessablauf:
Die Erarbeitung und die Weiterentwicklung eines Notfall- und Gesundheitsschutzes für Schüler*innen erfordert neben der verbindlichen gesicherten Einführung auch eine stetige Evaluation sowie eine permanente Anpassung und Weiterentwicklung.
Für den Prozessablauf ist mindestens erforderlich (grundlegende Anforderungen), dass
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Notfallpläne und Alarmpläne vorhanden sind,
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regelmäßig Notfallübungen durchgeführt werden,
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die Schüler*innen in das Verhalten bei Notfällen und Alarmen unterwiesen werden,
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die Verantwortlichen und Beteiligten zur Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen bestimmt sind,
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eine Übersicht über mögliche Unterstützungssysteme vorhanden ist.
Der Prozessablauf bezogen auf die Kernaufgabe kann weiter entwickelt werden bis dahin, dass
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alle Verantwortlichen und Beteiligten sich ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten bewusst und entsprechend qualifiziert sind,
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ausreichende Ressourcen dafür zur Verfügung gestellt werden,
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das Netz von Kooperationspartnern ständig erweitert wird,
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neben Notfallplänen ein umfassendes Gesundheitskonzept (z.B. Gesundheitsprophylaxe, „soziales Lernen“, Präventionstage, Umgang mit Mobbing) für Schüler*innen erarbeitet ist,
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das Vorgehen einer kontinuierlichen Anpassung und Verbesserung des schulischen Notfall- und Gesundheitskonzeptes beschrieben und implementiert sowie regelmäßig evaluiert und angepasst wird,
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Störungen und Probleme im Verfahrensablauf ausgewertet, erfasst und abgestellt werden.
Grundlagen:
Hier gelten neben den allgemeinen rechtlichen Vorgaben (NSchG, BbS-VO, EB-BbS, SchuCu-BBS etc.) folgende Rechtsbezüge:
Evaluation:
Erforderlich ist eine schulweite kontinuierliche Evaluation der regelmäßig durchzuführenden Notfall- und Brandschutzübungen sowie eine daraus resultierende Anpassung / Überarbeitung des schulischen Notfallkonzeptes.
Auch das schulische Gesundheitskonzept und damit verbundene Maßnahmen bedürfen einer regelmäßigen Evaluation und Anpassung an die tatsächlichen Bedürfnisse der Schüler*innen. Dazu können Informationen aus Schüler*innen- und Lehrer*innenbefragungen herangezogen werden.
Die Ausführung in den Klassen des eigenen Bildungsgangs ist in die gesamtschulische Evaluation einzubringen. Entsprechend sind die Anpassungen an das Notfall- und Gesundheitskonzept vorzunehmen.
Materialien zur Kernaufgabe B12