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Innovationsvorhaben: Standards in der Teilzeitausbildung Sozialpädagogik

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Herzlich Willkommen!

 

Sie befinden sich auf der nline-Seite des Innovationsvorhabens "Standards in der Teilzeitausbildung Sozialpädagogik". 

Seit einigen Jahren weitet sich der Fachkräftemangel im sozialpädagogischen Feld immer deutlicher aus, vor allem im Bereich der Kindertagesstätten. Bundesweit werden daher die Ausbildungskapazitäten in den sozialpädagogischen Bildungsgängen kontinuierlich erhöht.

Ein wichtiger Ansatz besteht darin, neue Zielgruppen zu erschließen, die bisher keine Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft in Vollzeitform beginnen können, weil ein täglicher Schulbesuch mit der Lebenssituationen nicht vereinbar ist.

Hier bieten berufs- und tätigkeitsbegleitende Schulformen eine gute Möglichkeit, auch diesen Personen eine Qualifizierung für das sozialpädagogische Berufsfeld anzubieten. Sie lassen es zu, neben einer Erwerbstätigkeit und/oder parallel etwa zur Familie mit kleinen Kindern eine Ausbildung in diesem Bereich zu durchlaufen. Dies ist für Zielgruppen interessant, deren Lebenssituation es ansonsten nicht zulässt, in Vollzeit vormittags eine Ausbildung zur*m Sozialpädagogischen Assistent*in oder zur*m Erzieher*in zu absolvieren.

Darüber hinaus bieten berufs- und tätigkeitsbegleitende Ausbildungen eine hohe Verzahnung von Unterricht und Praxis in sozialpädagogische Einrichtungen, die das Lernen gerade derjenigen unterstützt, deren Schul- und Ausbildungszeit schon länger zurückliegt. 

In Niedersachsen werden dafür Teilzeitausbildungen angeboten. Für Teilzeit und Vollzeitbildungsgänge gelten einheitliche rechtliche Regelungen und curriculare Vorgaben (BbS-VO, EB-BbS, RRL). Wesentlicher Unterschied ist die Möglichkeit, während der Ausbildung z.B. in einer Kita angestellt zu sein, um Frauen und Männern einen Einstieg in das sozialpädagogische Arbeitsfeld zu ermöglichen, die bisher vielleicht eine andere berufliche Biografie durchlaufen haben. Teilzeitausbildungen gibt es sowohl für die Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent (vor allem für die Klasse 2) als auch für die Fachschule - Sozialpädagogik -.

Ziel dieser Seite ist es, Schulen und auch anderen Interessierten wichtige Informationen für diese Teilzeitausbildungen im Bereich Sozialpädagogik in Niedersachsen zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich werden Materialien für die organisatorische und didaktische Gestaltung dieser Schulformen angeboten. Sie dienen einerseits als Anregung oder zur Orientierung, ohne dass es sich hierbei um verbindliche Ordnungsmittel handelt. Andererseits markieren sie aber auch Standards, die es einzuhalten gilt, wenn auf der Grundlage der Vorgaben des Landes eine Teilzeitausbildung im Berufsbereich Sozialpädagogik ein und durchgeführt werden soll. 

Auf den folgenden Seiten finden Sie Erläuterungen, Hinweise und Materialien zur Teilzeitausbildung:

  • Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent -, die von der Albrecht-Thaer-Schule BBS III Celle erarbeitet wurden (Frau OStR‘ Inga Röper und Frau OStR‘ Bettine Wernau), 

  • sowie zur Fachschule - Sozialpädagogik - von der BBS Osterholz-Scharmbeck (Frau StR‘ Martina Blum, Frau L’in i.A. Dr. Gertrud Menzel und Frau StD‘ Jutta Winter).

  • Leitung: Herr StD Dr. Holger Küls, Fachberater Sozialpädagogik.

Für Rückmeldungen und Anregungen wenden Sie sich bitte an: Herrn StD Dr. Holger Küls, Fachberater für berufsbildende Schulen für den Beratungsbereich Sozialpädagogik. E-Mail: Holger.Kuels(a)rlsb.de
(bitte (a) durch @ ersetzen).

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