Grundsätzlich können sowohl die Berufsfachschule
- Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent - als auch die Fachschule - Sozialpädagogik - in Teilzeit angeboten werden.
Wesentliches Merkmal ist die Möglichkeit, während der Ausbildung z.B. in einer Kita angestellt zu sein. Dafür gibt es verschiedene Grundlagen. Wer den Berufsabschluss einer/eines staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin/Sozialpädagogischen Assistenten hat, kann ein berufliches Anstellungsverhältnis z.B. in einer Kita begleitend zur Teilzeitausbildung an der Fachschule Sozialpädagogik eingehen. Im Rahmen dieses Anstellungsverhältnisses läuft dann die erforderliche praktische Ausbildung. Auch für eine begleitende Tätigkeit neben der Teilzeitausbildung an der Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent – gibt es Möglichkeiten einer Vergütung. So können die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen Förderungen für Zusatzkräfte beantragen, die dann tätigkeitsbegleitend zu pädagogischen Assistenzkräften ausgebildet werden. Hier wird vor allem die Klasse II in Teilzeit angeboten, die eine Reihe von Quereinstiegen zulässt, um Frauen und Männern einen Einstieg in das sozialpädagogische Arbeitsfeld zu ermöglichen, die bisher vielleicht eine andere berufliche Biografie durchlaufen haben.
Voraussetzung ist, dass an der Schule der Bildungsgang in Vollzeit geführt wird.
In diesem Fall kann ohne weiteren Antrag eine Teilzeitklasse des Bildungsganges eingerichtet werden. Hierbei gilt nach den EB-BbS 2.2, dass die für den Vollzeitunterricht insgesamt vorgeschriebenen Unterrichtsstunden auf die Organisation in Teilzeitunterricht entsprechend umzurechnen sind. Davon abweichende Umrechnungen sind nur mit Genehmigung der Schulbehörde zulässig.
Weitere Informationen zur Einrichtung einer Teilzeitklasse, zur Zusammenarbeit mit Trägern und Einrichtungen sowie zur curricularen und organisatorischen Strukturierung finden sich bezogen auf die beiden genannten Bildungsgänge auf den folgenden Seiten.