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Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz Klasse 2 in Teilzeit

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Die Ausbildung an der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent soll auf die Tätigkeiten der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern vor allem in Krippen, Kindergärten, Horten und für die pädagogische Arbeit in Grundschulen vorbereiten.

Die pädagogische Arbeit einer Sozialpädagogischen Assistentin/ eines Sozialpädagogischen Assistenten ist vor allem durch Mitwirkung und Unterstützung gekennzeichnet. Sie tragen in den Einrichtungen bzw. Gruppen Teilverantwortung und sind auf die enge Zusammenarbeit mit Erzieherinnen/ Erziehern bzw. pädagogischen Fachkräften angewiesen.

Der Berufsabschluss findet sich auf der Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR).

Dies gilt sowohl für die zweijährige Vollzeitausbildung als auch gleichermaßen für eine Teilzeitausbildung.

Tätigkeitsbegleitende Ausbildung:

Der wesentliche Unterschied zwischen Teilzeitausbildung und Vollzeitausbildung in der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent besteht darin, dass Teilzeitschüler*innen die Ausbildung häufig tätigkeitsbegleitend absolvieren. Hier gibt es die Möglichkeit über die „Richtlinie Qualität in Kitas“ einen Anstellungsvertrag über eine Teilzeitstelle zu erhalten und damit beispielsweise an vier Vormittagen mit fünf Stunden in einer Kita tätig zu sein. Die Richtlinie läuft voraussichtlich nur bis 2023 und wird dann durch die neue Finanzhilfe für Kitas gemäß NKiTaG ersetzt. Grundsätzlich kann aber auch eine praktische Ausbildung mit 600 Zeitstunden über eineinhalb Jahre absolviert werden oder eine Tätigkeit über einen anderen Arbeitsvertrag geregelt sein. 

Zielgruppe:

Die dargestellten Bedingungen einer Teilzeitausbildung ermöglichen es, neben der Ausbildung tätig zu sein und ein Gehalt zu bekommen. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, wichtige Praxiserfahrungen in einer Kita zu machen.

Zusätzlich ist diese Ausbildungsform für diejenigen interessant, die aus familiären Gründen keine Möglichkeit haben, eine Vollzeitausbildung zu durchlaufen. Durch die deutlich verringerte Unterrichtzeit während der Woche und der Durchführung einer praktischen Ausbildung von 600 Std. kann zum Beispiel mehr Zeit für andere Aufgaben zur Verfügung stehen (z.B. Pflege von Familienangehörigen).

Häufig sind es vor diesem Hintergrund Frauen und seltener auch Männer, die bisher einen anderen beruflichen Weg gegangen sind und nun eine berufliche Neuorientierung vollziehen. Sie sind in der Regel lebensälter und befinden sich zum großen Teil in einer anderen familiären Situation als die jüngeren Vollzeitschüler*innen am Vormittag.

Herausforderungen für Teilzeitschüler*innen:

Aus den Bedingungen einer berufsbegleitenden Teilzeitausbildung können sich vor diesem Hintergrund besondere Belastungen und Herausforderungen ergeben:

  • Aufgrund des Lebensalters der Teilzeitschüler*innen liegt die Schul- und Ausbildungszeit länger zurück, so dass das unterrichtliche Lernen inklusive der Leistungsbewertung als belastender empfunden werden und Sorgen bezogen auf den Erfolg der Ausbildung auslöst.

  • Aufgrund der familiären Lebenssituation und einer häufig gegebenen Berufstätigkeit ergibt sich mitunter eine Dreifachbelastung (Familie und Kinder, berufliche Tätigkeit und anspruchsvolle Ausbildung).

  • Da die Teilzeitausbildung an der Berufsfachschule Klasse 2 eineinhalb Jahre dauert, ist diese Mehrfachbelastung über einen Zeitraum zu bewältigen, der aber im Gegensatz zur Fachschule überschaubar erscheint.

Bei der Planung und Einführung einer Teilzeitausbildung sind diese Herausforderungen mit zu bedenken und von Beginn an transparent zu kommunizieren, damit nicht im Lauf der Ausbildung ein erheblicher Teil der Schüler*innen aussteigt.

Teilzeitausbildungen in der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz in Niedersachsen (Auswahl an Schulen)

(Für die Informationen auf den Websites der Schulen sind die Schulen selbst verantwortlich)

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