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Zusammenarbeit mit Trägern bzw. Tageseinrichtungen für Kinder

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Bei der Einführung und Realisierung einer Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent – Klasse 2 in Teilzeit kommt der Kooperation mit den Praxiseinrichtungen der Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen mit Ganztag eine besondere Bedeutung zu. Sie sind Ausbildungspartner der Schulen. Zugleich sind sie in einigen Fällen Anstellungsträger für die Teilzeitschüler*innen.

Im Unterschied zur Vollzeitausbildung, in der die Schule in Abstimmung mit den Praxiseinrichtungen die Verantwortung für die praktische Ausbildung allein hat, sind in diesem Fall die Einrichtungen als Arbeitgeber der Schüler*innen mit einzubeziehen. Hier müssen vor allem die Anforderungen und Bedingungen der praktischen Ausbildung von der beruflichen Tätigkeit abgegrenzt werden (siehe "praktische Ausbildung" unter „Organisatorische und curriculare Strukturierung“). Umso wichtiger ist es, die Zusammenarbeit gut zu planen und über Vereinbarungen zu dokumentieren.  

Es sind mitunter gerade die Kitas vor Ort, die ein Interesse an der zusätzlichen Ausbildung von pädagogischen Fachkräften haben. Angesichts des Fachkräftemangels in den Tageseinrichtungen für Kinder unterstützen sie daher häufig die Einrichtung von Teilzeitklassen.

Es bietet sich an, vor Einrichtung einer Teilzeitklasse Kontakt zu den Kitas aufzunehmen und mit ihnen gemeinsam die organisatorischen und fachlichen Anforderungen an die praktische Ausbildung zu erörtern und zu erarbeiten. Hierbei sind die Belange der Anstellungsverhältnisse zu berücksichtigen.

Teilweise kann es auch zu Interessenkonflikten angesichts des Unterrichts kommen. So kann es sein, dass z.B. eine Kita wegen einer Veranstaltung (Tag der offenen Tür, Elternabend, Dienstbesprechung) die Teilzeitschüler*in vom Unterricht befreien möchte. Dies ist in begründeten Ausnahmefällen in Absprache mit der Schule möglich. Es ist sinnvoll, Vorgehensweisen bei solchen Interessenkonflikten zu vereinbaren.

Wichtig für die Kooperation sind u.a.:

  • Regelmäßige Informations- und Arbeitstreffen

  • Klärung der Aufgaben der Praxiseinrichtungen und der Schule

  • Klärung von Ansprechpartner*innen und Kommunikationswegen

  • Verabredungen zum Umgang mit Interessenkonflikten

Standards für die Zusammenarbeit:

Von Seiten der Schule ist frühzeitig Kontakt zu den Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen (Praxiseinrichtungen) aufzunehmen, um sie über die Einrichtung einer Teilzeitausbildung zu informieren.

Die Grundlagen der Zusammenarbeit sind zu verabreden und durch Vereinbarungen zu dokumentieren.

Es sind regelmäßige Zusammenkünfte zwischen Schule und Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen (neben den Praxismentor*innentreffen) durchzuführen.

 

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