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B1 - Lehrpläne erstellen

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„Die Schule setzt die curricularen Rahmenvorgaben in allen Bildungsgängen in schulische Lehrpläne um und verbessert diese kontinuierlich.“ (KAM-BBS, B1)

Die Ausbildungsgestaltung im Berufsbereich Sozialpädagogik an berufsbildenden Schulen in Niedersachsen basiert auf schulischen Curricula. Diese sind gemäß den Vorgaben des Landes zu erstellen.

Zentrales Element kompetenzorientierter schulischer Curricula sind Lernsituationen, die die landeseinheitlichen grundlegenden Anforderungen erfüllen. Als Kern von Lernsituationen initiieren Handlungssituationen komplexe Lern- und Arbeitsprozesse, die den handlungsorientierten Unterricht tragen und zu einem Handlungsergebnis führen.

Die praktische Ausbildung wird durch andere didaktische Formate wie z.B. Ausbildungspläne gestaltet.

Eine Jahresplanung ergänzt das schulische Curriculum und stellt eine zeitliche Planung und Organisation der Lernsituationen als geplante Abfolge im aktuellen Schuljahr unter Berücksichtigung weiterer organisatorischer Vorgaben der Schule bzw. der Abteilung dar. (SchuCu-BBS)

Zielsetzung:

Die Bearbeitung der Kernaufgabe zielt zum einen auf das schulische Curriculum für den jeweiligen sozialpädagogischen Bildungsgang als Produkt. Die Kernaufgabe umfasst ebenfalls den Prozess der Erarbeitung und Weiterentwicklung des Curriculums.

Ein schulisches Curriculum konkretisiert didaktisch begründet die Module der berufsbezogenen Lernbereiche Theorie und Praxis in Form von Lernsituationen. Dieser Prozess wird von der zuständigen Bildungsganggruppe durchgeführt.

Dabei sind sowohl regionale Anforderungen an das Curriculum (z.B. spezifische Erfordernisse der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort, Bedingungen des Umfeldes wie städtische oder ländliche Struktur) als auch Gegebenheiten des schulischen Profils (z.B. Projekte als Schwerpunkt) zu berücksichtigen.

Dieser Prozess ermöglicht größere Transparenz bezogen auf die Bildungsgestaltung sowohl im Kollegium als auch gegenüber den Schüler*innen und anderen Akteur*innen im Feld. Gleichzeitig bietet er Anstöße und Anknüpfungspunkte für einen fachlichen und fachdidaktischen Auseinandersetzungsprozess, der der Ausbildungsqualität zugutekommt.

Das schulische Curriculum stellt damit das Profil des jeweiligen Bildungsganges dar.

Verantwortlichkeiten:

Die Erarbeitung und Weiterentwicklung des schulischen Curriculums ist schulgesetzlich festgelegt die Aufgabe der Bildungsgangsgruppe. (NSchG § 35 a (2) Satz 1). In aller Regel wird dieser Prozess von der Bildungsganggruppenleitung moderiert. Hinzugezogen werden können auch weitere Akteur*innen wie Praxiseinrichtungen oder Schüler*innen.

Alle unterrichtenden und in der Praxis ausbildenden Lehrkräfte haben das von der Bildungsgangsgruppe erstellte schulische Curriculum im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung zur Grundlage ihrer Bildungsarbeit zu machen.

Die Gesamtverantwortung für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung im Bereich der Ausbildungsqualität liegt bei dem*der Schulleiter*in. 

Prozessablauf:

Die Erarbeitung und die Weiterentwicklung des schulischen Curriculums erfolgt in arbeitsteiligen und gemeinsamen Arbeitsschritten, die schulbezogen zu gestalten und zu moderieren sind.

Für den Prozessablauf ist mindestens erforderlich (grundlegende Anforderungen), dass

  • ein schulisches Curriculum mit der Beschreibung der Lernsituationen auf Basis von SchuCu-BBS vorliegt,

  • die Kompetenzen der curricularen Vorgaben (Module) weitgehend konkretisiert sind,

  • eine geplante zeitliche Abfolge der Lernsituationen der berufsbezogenen Lernbereiche für das aktuelle Schuljahr (Jahresplanung) vorliegt,

  • die Verantwortlichen und Beteiligten zur Umsetzung bestimmt sind.

Der Prozessablauf bezogen auf die Kernaufgabe kann weiter entwickelt werden bis dahin, dass

  • das Vorgehen einer kontinuierlichen Anpassung und Verbesserung des schulischen Curriculums beschrieben und implementiert ist sowie regelmäßig evaluiert wird,

  • alle Verantwortlichen und Beteiligten definiert und qualifiziert sind,

  • Verantwortliche und Beteiligte sich ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten in der curricularen Arbeit bewusst sind und entsprechend handeln,

  • Störungen und Probleme im Verfahrensablauf erfasst und abgestellt werden,

  • eine Abstimmung mit der schulischen Ziel- und Strategieplanung (S 2) und dem Schulprogramm (S 3) erfolgt.

Grundlagen:

Neben den allgemeinen rechtlichen Vorgaben (NSchG, BbS-VO, EB-BbS, SchuCu-BBS etc.) sind die schulformbezogenen Vorgaben wie Rahmenrichtlinien sowie relevante Materialien des MK wie der verbindlich vorgegebene Leitfaden für den Ausbildungsunterricht am Lernort Praxis sowie die Kompetenzorientierte Fachdidaktik Sozialpädagogik (NiBiS) zu beachten.

Gleichzeitig ist eine Orientierung am aktuellen Stand der fachlichen und fachdidaktischen Diskussion in Wissenschaft und Praxis unabdingbar sowie die Berücksichtigung schulischer Entscheidungen.  

Siehe auch: https://kam-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=148 

Evaluation:

Eine regelmäßige Überprüfung des vorliegenden schulischen Curriculums sowie seines Weiterentwicklungsprozesses dient der Qualitätssicherung und der Verbesserung der Ausbildungsqualität. Dabei sind kontinuierliche Reflexionen aus didaktischer und praxisorientierter Perspektive ebenso wichtig wie die Erörterung ausbildungsorganisatorischer Aspekte. Dies kann bei den regelmäßig stattfindenden Bildungsganggruppentreffen je nach Erforderlichkeit erfolgen und auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Daneben dienen weitere Informationen aus Erhebungen wie Schülerbefragungen, der Auswertung von Prüfungsergebnissen und Notenspiegeln sowie Rückmeldungen aus der sozialpädagogischen Praxis dazu, Anpassungen und Verbesserungen am schulischen Curriculum vorzunehmen.

Zusätzlich sollte in größeren Abständen eine umfassende Evaluation z.B. im Rahmen einer SchiLF (schulinterne Lehrkräftefortbildung) erfolgen und zu grundlegenden Überarbeitungsschritten führen. Hier erscheint ein Abstand von jeweils zwei oder drei Jahren sinnvoll.

 

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