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B15 - Laufbahnplanung unterstützen

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„Die Schule organisiert die Berufs- und Schullaufbahnberatung für die Schülerinnen und Schüler umfassend und differenziert.“ (KAM-BBS, B 15)

An einer berufsbildenden Schule werden Schüler*innen über Möglichkeiten einer weiteren Berufs- und Schullaufbahn informiert und beraten. Allerdings ist der Ausbildungsweg und Übergang in den Beruf für Schüler*innen in der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent sowie der Fachschule Sozialpädagogik häufig weitgehend vorgezeichnet. Informationen über spätere berufliche Tätigkeitsfelder und Aufstiegsmöglichkeiten im Feld der Kinder- und Jugendhilfe sind zudem Ausbildungsinhalt.

Eine Beratung über weitergehende Qualifikationsmöglichkeiten nach der Ausbildung kann sich auf hochschulische Wege oder ggf. die Fachschule Heilpädagogik beziehen. Hier sind Informationsformate wie die Teilnahme an Veranstaltungen anderer Bildungsinstitutionen (z.B. Hochschultage) oder die Einladung von Experten*innen in den Unterricht denkbar.

Eine Berufs- und Schullaufbahnberatung von Jugendlichen abgebender Schulen oder anderer Schulformen aus dem berufsbildenden Bereich (z.B. das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialpädagogik oder die Fachoberschule) über Wege der Ausbildung zur sozialpädagogischen Fachkraft in Vollzeit und Teilzeit kann über

  • schulinterne Berufsinformationstage („Tag der offenen Tür“, „Berufsfindungsmarkt“),

  • Informationsveranstaltungen von Lehrkräften ggf. mit Auszubildenden in abgebenden Schulen der Region (z.B. in Oberschulen),

  • „Schnuppertage“ für einzelne Lerngruppen und Bildungsgänge innerhalb der BBS erfolgen.

Flankierend gibt es bisweilen regionale Projekte für die Berufsorientierung junger Menschen oder Angebote von Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe (z.B. Jugendberufshilfe) für Jugendliche, die eine zusätzliche Unterstützung benötigen, wie etwa Minderjährige mit Fluchterfahrungen oder junge Menschen mit schwieriger Bildungssozialisation. Im Einzelfall kann dies auch zur Aufnahme einer sozialpädagogischen Ausbildung führen.  

Zielsetzung:

Die Bearbeitung der Kernaufgabe zielt zum einen auf die Beratung und Information von Jugendlichen, die eine sozialpädagogische Ausbildung beginnen wollen und zum anderen auf die Beratung von Schüler*innen der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent sowie der Fachschule Sozialpädagogik über weitere berufliche Möglichkeiten und anschließende hochschulische Qualifikationswege. 

Hierfür sind Konzepte und Vorgehensweisen hilfreich, die bezogen auf die unterschiedlichen Interessengruppen eine differenzierte Berufs- und Schullaufbahnberatung umfassen und Ansprechpartner*innen bei Einzelanfragen benennen.

Die sozialpädagogischen Bildungsganggruppen und Lehrkräfte bringen sich in die gesamtschulischen Konzepte und Maßnahmen (z.B. „Berufsfindungsmarkt“) ein.

Verantwortlichkeiten:

Die Verantwortung für die Erarbeitung eines schulweiten Konzeptes der Berufs- und Schullaufbahnberatung von Schüler*innen liegt bei der Schulleitung. Darin sollten die einzelnen Ansprechpartner*innen (Lehrkraft, Bildungsganggruppenleitung, Abteilungsleitung, Verantwortliche für Öffentlichkeitsarbeit etc.) in ihren Aufgaben und Verantwortungsbereichen beschrieben sein. Zudem ist es wichtig, in Ablaufprozessbeschreibungen zu definieren, wer bei welchen Berufs- und Laufbahnfragen welche Schüler*innen berät oder weitervermittelt.

Grundsätzlich sind alle Lehrkräfte im Rahmen des Bildungsauftrages von Schulen verantwortlich dafür, sich mit Berufs- und Schullaufbahnfragen von Schüler*innen auseinanderzusetzen. Wenn es um weitergehende Fragen zu sozialpädagogischen Ausbildungen geht, können Bildungsganggruppenleitungen oder Abteilungsleitungen i.d.R. weiterhelfen.

Für die Beratung bezogen auf weitergehende Qualifikationsmöglichkeiten nach der Ausbildung kann eine Bildungsganggruppe der Fachschule Sozialpädagogik Besuche an Hochschulen oder Einladungen von Hochschulangehörigen organisieren (ggf. in Verbindung mit wissenschaftspropädeutischen Unterrichtsanteilen im Zusammenhang mit der Facharbeit).

Wenn es um die Berufs- und Schullaufbahnberatung in abgebenden allgemeinbildenden Schulen geht, sind ggf. unter Beteiligung von Lehrkräften der Sozialpädagogik Konzepte zu erarbeiten. Dies liegt in der Verantwortung der zuständigen Abteilungsleitung oder der Schulleitung.

Prozessablauf:

Für den Prozessablauf ist mindestens erforderlich (grundlegende Anforderungen), dass

  • Ansprechpartner*innen für die Schüler*innen in Fragen der Laufbahnberatung zur Verfügung stehen.

  • die Beteiligten über weitere Unterstützungssysteme (z. B. Bildungsmessen, Hochschultage) informiert sind.

Der Prozessablauf bezogen auf die Kernaufgabe kann weiter entwickelt werden bis dahin, dass

  • die Schule über ein Konzept zur Schul- und Laufbahnberatung verfügt, in das die sozialpädagogischen Ausbildungsgänge integriert sind.

  • die Vorgehensweise für die Umsetzung des Konzeptes zur schulischen und beruflichen Laufbahnberatung geklärt ist.

  • die Verantwortlichen für die Umsetzung des Unterstützungskonzeptes benannt und dokumentiert sind.

  • das Konzept zur Schul- und Laufbahnberatung von allen Beteiligten und in allen Bereichen entsprechend der Festlegungen verbindlich umgesetzt wird.

  • regelmäßige Rückmeldungen von Schüler*innen bezüglich des Unterstützungssystems von den Verantwortlichen erhoben werden.

  • auf Basis der Prozessdokumentation das Konzept zur Schul- und Laufbahnberatung systematisch angepasst wird.

Grundlagen:

Neben den allgemeinen Vorgaben (NSchG, BbS-VO, EB-BbS, KAM-BBS etc.) sind weitere rechtliche Bezüge zu beachten.

Siehe auch: https://kam-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=162 

Evaluation:

Eine regelmäßige Evaluation und entsprechende Anpassung der Laufbahnberatung wird durchgeführt. Diese basiert u.a. auf Schüler*innenbefragungen bzw. Rückmeldungen der unterschiedlichen Interessengruppen (z.B. Schüler*innen allgemeinbildender Schulen) sowie der Dokumentation der geleisteten Beratungsarbeit.

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