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B13 - Auf Regelabweichungen reagieren

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„Die Schule reagiert systematisch auf ein Verhalten von Schülerinnen und Schülern, das von den vereinbarten Regeln abweicht.“ (KAM-BBS, B 13)

Ausbildung und Unterricht können nur gelingen, wenn alle Beteiligten miteinander kooperieren und Bildungsprozesse gemeinsam gestalten. Jede und jeder muss seinen Teil dazu beitragen und sich konstruktiv in Unterricht und Schulleben einbringen.

Dazu muss die Schule im Rahmen ihres Erziehungsauftrages und zur Gewährleistung eines möglichst reibungsfreien Lernens an der Schule dafür sorgen, dass sich Schüler*innen an die Regeln des Unterrichts bzw. der Schule halten. Diese sind, wie auch die Erziehungsberechtigten, über die Schulordnung, vereinbarte Regeln, die Vorgaben zur Erfüllung der Schulpflicht sowie über Sanktionen bei schulischen Regelverstößen zu informieren.

Darüber hinaus muss das Vorgehen bei Regelabweichungen auf verschiedenen Ebenen (z.B. Unterrichtsstörungen, Verletzung von Klassenregeln, Verstoß gegen die Schulordnung, Schulabsentismus, schwere Verstöße gegen den Schulfrieden) schulweit geklärt sein.

Ziel ist dabei immer, alle Beteiligten wieder zu einem kooperativen Miteinander zu führen. Nur im Ausnahmefall kann ein wiederholter und/oder sehr schwerer Verstoß gegen vereinbarte Regeln zum Ausschluss vom schulischen Lernen führen.  

Zielsetzung:

Die Bearbeitung der Kernaufgabe sieht vor, dass es schulweit abgestimmte Vorgehensweisen und Maßnahmen gibt, um systematisch auf Verhaltensweisen von Schüler*innen zu reagieren, die von vereinbarten Regeln abweichen.

Dazu müssen die Verantwortlichkeiten benannt und die Abläufe der Reaktionen geklärt sein. Es sind Konzepte zu erarbeiten, die auch in eskalierenden Situationen greifen. Voraussetzung sind eine Schulordnung sowie Vereinbarungen zu Regeln des Miteinanders. Dazu gehört auch ein Katalog von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen auf der Grundlage geltender Rechtsvorschriften. Auch schulinterne Verfahren zum Umgang mit einer Verletzung der Schulpflicht sind erforderlich.

Die Art und Anwendung von Sanktionen bei Regelabweichungen muss verbindlich vereinbart und konsequent umgesetzt werden. Alle Akteur*innen und Betroffenen sind regelmäßig über die geltenden Vereinbarungen und Regelungen zu informieren.

Verantwortlichkeiten:

Die Gesamtverantwortung bei der Bearbeitung dieser Kernaufgabe liegt bei der*dem Schulleiter*in. Er bzw. sie kann Lehrkräfte oder Gremien mit Aufgaben wie der Erarbeitung einer Schulordnung oder weiterer Konzepte beispielsweise für den Umgang mit Unterrichtsstörungen oder Schulabsentismus beauftragen. Die Ergebnisse sind dann allerdings schulweit abzustimmen und einzuführen.

Eine Reaktion auf Unterrichtsstörungen oder Störungen in schulischen Prozessen stellen Erziehungsmittel dar. Sie können von jeder Lehrkraft oder von der Klassenkonferenz, deren Einberufung und Leitung Aufgabe der Klassenlehrkraft ist, angewendet werden. Die Klassenkonferenz kann auch Erziehungsmaßnahmen aussprechen. Wenn aufgrund der Schwere bzw. des Umfangs der Regelverstöße eine Ordnungsmaßnahme erforderlich ist, ist eine Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleiterin bzw. des Schulleiters dafür zuständig.

Wie im Fall von Schulpflichtverletzungen vorgegangen wird, ist auch schulweit in der Verantwortung der Schulleitung zu regeln.

Bildungsganggruppen können für ihren Bildungsgang das schulweite Vorgehen bei Regelabweichungen im Unterricht konkretisieren. So können im Berufsbereich Sozialpädagogik durchaus aus den spezifischen fachlichen Anforderungen im Einzelnen weitergehende oder verschiedene Vorgehensweisen erwachsen (z.B. höhere Ansprüche an personale Kompetenzen und das Einhalten von Normen, Partizipation der Schüler*innen).

Die Unterrichtung der Schüler*innen über die gültige Schulordnung sowie die schulischen Regeln und Vorgehensweisen bei Regelabweichungen liegt in der Verantwortung jeder Lehrkraft, ebenso die Dokumentation von Regelabweichungen etc. in Klassenbüchern oder in den Klassenakten. Häufig bündelt die Klassenlehrkraft diese Prozesse. Auch die Information der Erziehungsberechtigten übernimmt die Klassenlehrkraft.

Prozessablauf:

Die Erarbeitung und die Weiterentwicklung dieser Kernaufgabe liegt in der Hand der Schulleitung, die weitere Lehrkräfte einbinden kann. Im Rahmen der Kernaufgabe müssen sich alle Interessengruppen verantwortungsbewusst an die Vereinbarungen sowie rechtlichen Vorgaben halten und diese verbindlich und konsequent umsetzen.

Für den Prozessablauf ist mindestens erforderlich (grundlegende Anforderungen), dass

  • eine von den zuständigen Schulgremien verabschiedete Schulordnung vorliegt,

  • die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen bei Regelabweichungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angewendet werden,

  • alle Schüler*innen der Schulpflicht genügen,

  • die Schüler*innen bzw. die Erziehungsberechtigten über die bestehenden Regularien und Rechtsvorschriften informiert werden,

  • ein abgestimmter Maßnahmenkatalog vorhanden ist, der das Vorgehen bei Regelabweichungen beschreibt.

Der Prozessablauf bezogen auf die Kernaufgabe kann weiter entwickelt werden bis dahin, dass

  • eine schriftliche Vorgehensweise hinsichtlich Regelabweichungen (z.B. Unterrichtsstörungen, Verletzung von Klassenregeln, Verstoß gegen die Schulordnung, Schulabsentismus, schwere Verstöße gegen den Schulfrieden) und für die Durchführung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen schulweit vorliegt,

  • das Vorgehen zum Umgang mit Regelabweichungen schulweit verbindlich ist und konsequent umgesetzt wird,

  • alle Verantwortlichen und Beteiligten fortwährend über die rechtlichen Grundlagen sowie evtl. Veränderungen informiert werden,

  • Verantwortliche und Beteiligte sich ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten bewusst sind und entsprechend handeln und dies dokumentieren,

  • Störungen und Probleme im Verfahrensablauf erfasst und abgestellt werden.

Grundlagen:

Es gelten neben den allgemeinen rechtlichen Vorgaben (NSchG, BbS-VO, EB-BbS, etc.) weitere rechtliche Vorgaben (siehe Link) sowie schulinterne Regelungen (Schulordnung/ Leitbild).  

Siehe auch: https://kam-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=160 

Evaluation:

In regelmäßigen Abständen wird die Schulordnung sowie der Maßnahmenkatalog bei Regelverstößen evaluiert, auf seine Aktualität hin überprüft und systematisch angepasst.

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