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B17 - Lerngruppen und Lehrer*inneneinsatz planen

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„Die Zusammensetzung der Lerngruppen und der Lehrkräfteeinsatz erfolgen strukturiert sowie fachlich angemessen und entsprechend den jeweiligen pädagogischen Anforderungen.“  (KAM-BBS, B 17)

Die Planung und Durchführung des Unterrichts basiert auf einer prozessgeleiteten Lerngruppenbildung und Lehrkräfteeinsatzplanung. Kriterien dafür sind die pädagogischen Anforderungen an die Bildungsganggestaltung, die sich aus Rahmenrichtlinien, schulischer Curriculumarbeit, didaktischen Grundsätzen und dem Profil einer Schule bzw. der sozialpädagogischen Ausbildung ergibt.

Die Lerngruppen bzw. Klassen werden auf der Grundlage der Schüler*innendaten sowie pädagogischer Erwägungen (Leistungsbild der Schüler*innen, Diversität der Kompetenzen und Fertigkeiten, Vielfaltsaspekte und Heterogenität der Lerngruppe) gebildet. Der Lehrkrafteinsatz erfolgt auf der Basis der zur Verfügung stehenden Lehrkräfte sowie deren Stundenkontingente und Fakultas bzw. weiterer fachlicher Kompetenzen. Dabei können auch weitere Kriterien wie Berufserfahrung, Geschlecht, lebensgeschichtliche und / oder berufliche Hintergründe eine Rolle spielen. In aller Regel erfolgt dies für jedes Schuljahr neu, wobei auf bewährte Einsatzgewohnheiten zurückgegriffen werden kann. Solche Prozesse sollten partizipativ gestaltet werden, indem die Lehrkräfte und Bildungsganggruppen sich mit ihren Überlegungen und Wünschen einbringen können.

Zielsetzung:

Die Bearbeitung der Kernaufgabe zielt auf die Entwicklung der organisatorischen Rahmenbedingungen zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages durch kontinuierliche und systematische Fortschreibung von Plänen und Maßnahmen.

Die Zusammenstellung von Lerngruppen und der Lehrkräfteeinsatz bilden eine wesentliche Grundlage für gelingende pädagogische Arbeit. Dabei ist die begründete Verteilung von Ressourcen (z.B. Stunden- und Raumkontingente) ein zentraler Aspekt für Qualität.

Verantwortlichkeiten:

Die Gesamtverantwortung bei der Zusammensetzung der Lerngruppen und dem Lehrkräfteeinsatz liegt bei der Schulleitung.

In der Regel sind die Abteilungsleitungen in Zusammenarbeit mit Stundenplanverantwortlichen (je nach Schule wird das unterschiedlich gehandhabt. Manchmal ist es die Aufgabe der stellvertretenden Schulleitung oder Abteilungsleitung. Mitunter wird der Lehrer*inneneinsatz nur grob schulweit abgestimmt und dann vor allem in einer Abteilung geregelt) für die Prozessgestaltung zuständig. Bildungsgangleitungen sind in diese Prozesse mit einbezogen, um beispielsweise bestimmte Bedarfe der Bildungsgänge oder Klassen aufzuzeigen.

Häufig werden auch die Lehrkräfte in den Planungsprozessen der Schulleitung bzw. der Abteilungsleitungen mit unterschiedlichen Stundenkontingenten unter Berücksichtigung weiterer außerunterrichtlicher Aufgaben mit einbezogen.

Die Planung des Lehrkräfteeinsatzes berücksichtigt die Ressourcen in Form von Stundenkontingenten und Kompetenzen der einzelnen Lehrkräfte. Darüber hinaus ist deren Partizipation in diesem Prozess z.B. in Personalentwicklungsgesprächen sinnvoll, in denen sie ihre Kompetenzen darlegen und Vorschläge bzw. Wünsche für ihren Einsatz äußern können.

Grundsätzlich besteht eine Möglichkeit der Mitwirkung darin, dass die Schulleitung bzw. die Abteilungsleitungen zu einem bestimmten Zeitpunkt etwa am Ende des Schuljahres die Einsatzwünsche der Lehrkräfte für das kommende Schuljahr, weitere dienstliche Verpflichtungen sowie persönliche Erfordernisse bzgl. der  Einsatzplanung (Pflege von Angehörigen, Betreuungszeiten von Kindern etc.) erfragen, ggf. prüfen und dokumentieren, um sie als einen Faktor der Lehrkrafteinsatzplanung zu berücksichtigen.

Hierfür existieren an den Schulen im Einzelnen unterschiedliche Konzepte und Vorgehensweisen.

Für die Bildung von Lerngruppen sind Lehrkräfte in Aufnahmeausschüssen, eingeplante Klassenlehrkräfte oder Bildungsganggruppen mit einbezogen. Hierbei gibt es durchaus unterschiedliche Verfahren bzw. Zuständigkeiten (Klassenlehrkräfte, Bildungsgangsgruppenleitungen, Abteilungsleitungen).  

Zu Beginn der Ausbildung bzw. in der Einführungs- und Orientierungsphase werden von den zuständigen Lehrkräften bzw. in den Bildungsganggruppen  weitere Entscheidungen zu Lerngruppen, auch bezogen auf die praktische Ausbildung, getroffen.

Prozessablauf:

Für den Prozessablauf ist mindestens erforderlich, dass

  • Kriterien zur Festlegung der Lerngruppenbildung vorliegen (z.B. zeitliche Ablauf von der Aufnahme bis zur Einschulung, rechtliche Grundlagen).

  • Kriterien für den Einsatz von Lehrkräften vorliegen (z.B. zeitliche Abstimmung, Einbeziehung der Beteiligten).

  • Kriterien und Termine innerschulisch mit allen Beteiligten kommuniziert sind.

Der Prozessablauf bezogen auf die Kernaufgabe kann weiter entwickelt werden bis dahin, dass

  • schulweite Prozessbeschreibungen zur Lerngruppen- und Lehrkräfteeinsatzplanung vorliegen.

  • die Vorgehensweise für die Umsetzung der Lerngruppenbildung und Lehrkräfteeinsatzplanung geklärt ist.

  • die Verantwortlichen für die Lerngruppenbildung und Lehrkräfteeinsatzplanung benannt sind.

  • die Verantwortlichen die Lerngruppenbildung und den Einsatz der Lehrkräfte gemäß Prozessbeschreibungen vornehmen.

  • durch eine Umfrage der Beteiligten die Zufriedenheit mit den Prozessen evaluiert wird (z. B. Soll-Ist-Vergleich).

  • auf Basis der Prozessdokumentation die Lerngruppenbildung und Lehrkräfteeinsatzplanung systematisch verbessert werden.

Grundlagen:

Neben den allgemeinen rechtlichen Vorgaben (NSchG, BbS-VO, EB-BbS etc.) sind dienst- und arbeitsrechtliche Grundlagen (Klassenbildungserlass) sowie schulformbezogene Anforderungen richtungsweisend für die Erfüllung der Kernaufgabe.

Siehe auch: https://kam-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=164 

Evaluation:

Die Lehrkräfteeinsatzplanung wird durch regelmäßige Befragungen der Lehrkräfte mit Hilfe z.B. digitaler Fragebögen oder anderer geeigneter Methoden evaluiert und / oder in Personalentwicklungsgesprächen thematisiert.

Die Prozesse und Zuständigkeiten für die Lerngruppenbildung werden regelmäßig durch Feedbackgespräche, Schüler*innenbefragungen oder andere geeignete Methoden evaluiert.

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