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B5 - Unterricht evaluieren

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„Die Schule evaluiert die Unterrichtsqualität systematisch und differenziert nach Bildungsgängen und sie leitet daraus Verbesserungsmaßnahmen ab.“ (KAM-BBS, B 5)

Planung und Durchführung des Unterrichts sind das Kerngeschäft der Lehrkräfte. Grundlage dafür sind das von der Bildungsganggruppe erarbeitete schulische Curriculum und die darin eingehenden didaktischen Grundsätze. Darauf aufbauend erarbeitet die Lehrkraft in ihrer pädagogischen Verantwortung ein zielführendes Lehr-Lernsetting. Beides trägt wesentlich zur Unterrichtsqualität bei und ist aufeinander bezogen. Um diese systematisch und differenziert im Bildungsgang zu verbessern, ist eine kontinuierliche Evaluation des Unterrichts erforderlich, aus der Verbesserungsmaßnahmen sowohl bezogen auf das schulische Curriculum sowie die Durchführung des Unterrichts abzuleiten sind.

Dazu können unterschiedliche Verfahren herangezogen werden wie

  • kriterienbasierte Schüler*innenbefragungen,

  • Selbstevaluationsbögen,

  • kollegiale Hospitationen oder

  • Unterrichtsbesichtigungen durch die Schulleitung.

Hierzu soll die Schule übergreifend ein systematisches Vorgehen entwickeln. Zusätzlich müssen Lehrkräfte und Bildungsganggruppen für ihren Bereich fachdidaktisch begründete Verfahren und Konzepte erarbeiten und einsetzen, um die Unterrichtsqualität zu evaluieren.  

Zielsetzung:

Eine Unterrichtsevaluation dient in erster Linie dazu, die Unterrichtsqualität zu verbessern. Sie stellt die Grundlage dar für die Erarbeitung von Verbesserungsmaßnahmen für den Unterricht. Das kann sich auf die curriculare, didaktische oder methodische Ebene von Lehr-Lernprozessen beziehen. Didaktische und methodische Aspekte umfassen auch Bereiche wie die Haltung der Lehrkraft, ihr Kommunikationsverhalten sowie ihr unterrichtsbezogenes Klassenraummanagement.  

Sie stößt den systematischen Austausch über Unterrichtsqualität zwischen Lehrkräften an und gibt damit Impulse für die Weiterentwicklung des schulischen Curriculums und gemeinsamer didaktisch-methodischer Grundsätze sowie eines gemeinsamen Verständnisses guten Unterrichts. Auf diese Weise wird die Arbeit an der Unterrichtsqualität ein Teamprozess.

Bestimmte Formen der Unterrichtsevaluation bieten Möglichkeiten der Beteiligung von Schüler*innen an der Verbesserung der Unterrichtsqualität.

Verantwortlichkeiten:

Die konkrete Evaluation der Durchführung des Unterrichts liegt in der pädagogischen Verantwortung der unterrichtenden Lehrkraft. Sie ist für die didaktisch-methodisch begründete Planung, Durchführung und Reflexion ihres Unterrichts zuständig. Sie leitet daraus Verbesserungsmaßnahmen für den Unterricht ab.

Dabei ist sie an Ordnungsmittel und rechtliche Vorgaben wie z.B. BbS-VO und RRL gebunden sowie an Beschlüsse der Konferenzen und Bildungsgang- und Fachgruppen.   

Die Bildungsganggruppen verabreden dazu ein gemeinsames Vorgehen im Bildungsgang bzw. erarbeiten Konzepte der Unterrichtsevaluation, die die schulweiten Konzepte und Verfahren konkretisieren. Zugleich sind sie für eine bildungsgangbezogene Auswertungen der Evaluationen der Lehrkräfte zuständig sowie für Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen bezogen auf das schulische Curriculum und die Implementierung didaktisch-methodischer Grundsätze.  

In der Verantwortung der Schule (Abteilungsleitungen, Schulleitung) liegt die Entwicklung und systematische Einführung schulweiter Verfahren und Vorgehensweisen der Unterrichtsevaluation und daraus abgeleiteter Verbesserungsmaßnahmen.

Zu den Ressourcen gehören entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen wie Fortbildungen oder Schilf’s, die von der Schulleitung möglich gemacht werden müssen.

Die Gesamtverantwortung für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung bezogen auf den Unterricht liegt bei der*dem Schulleiter*in. 

Prozessablauf:

Die Evaluation des Unterrichts erfolgt nach schulweiten Kriterien, die in den Bildungsganggruppen erarbeitet werden. Sie sind ggf. auf den jeweiligen Bildungsgang abzustimmen.

Für den Prozessablauf ist mindestens erforderlich (grundlegende Anforderungen), dass

  • die Kriterien für guten Unterricht bildungsganggruppenspezifisch erarbeitet sind,

  • die Kriterien guten Unterrichts zwischen Bildungsganggruppen und Fachgruppen abgestimmt sind,

  • Evaluationsergebnisse zur Unterrichtsqualität vorliegen und von Lehrkräften und Bildungsganggruppen zur Verbesserung der Unterrichtsqualität genutzt werden.

Der Prozessablauf bezogen auf die Kernaufgabe kann weiter entwickelt werden bis dahin, dass

  • das Verfahren zur Evaluation schulweit geklärt ist,

  • die Verantwortlichen für die Umsetzung des Evaluationsverfahrens bestimmt sind,

  • das Verfahren zur Evaluation schulweit umgesetzt wird,

  • die Beteiligten und Verantwortlichen qualifiziert werden,

  • das Verfahren und die Kriterien zur Evaluation in den Bildungsganggruppen systematisch überprüft und (schulweit) angepasst werden.

Grundlagen:

Neben den allgemeinen rechtlichen Vorgaben (NSchG, BbS-VO, EB-BbS, SchuCu-BBS, KAM-BBS etc.) sind die schulformbezogenen Vorgaben wie Rahmenrichtlinien sowie relevante Materialien des MK (NiBiS) zu beachten.

Siehe auch: https://kam-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=152

Gleichzeitig ist eine Orientierung am aktuellen Stand der fachlichen und didaktischen Diskussion zur Unterrichtsevaluation in Wissenschaft und Praxis unabdingbar.  

Evaluation:

Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Unterrichtsevaluation ist erforderlich und muss auf der Ebene der Bildungsganggruppen erfolgen sowie in die schulweiten Qualitätsprozesse einmünden.  

Dies kann bei den regelmäßig stattfindenden Bildungsganggruppentreffen je nach Erforderlichkeit erfolgen und auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Zusätzlich sollte in größeren Abständen eine umfassende Evaluation z.B. im Rahmen einer SchiLF (schulinterne Lehrkräftefortbildung) erfolgen und zu grundlegenden Überarbeitsschritten führen. Hier erscheint ein Abstand von mindestens drei Jahren sinnvoll.

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