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B14 - Individuell beraten

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Die Schule bietet Schülerinnen und Schülern in persönlichen Fragen Unterstützung und Beratung und organisiert die erforderlichen Angebote zur Hilfe.“ (KAM-BBS, B 14)

Schüler*innen sollen an Berufsbildenden Schulen, wenn erforderlich, auch in der Auseinandersetzung mit persönlichen Fragen und Problemen unterstützt werden, um erfolgreich an schulischen Bildungsprozessen teilnehmen zu können und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gefördert zu werden. Die Schule organisiert die erforderlichen Angebote zur Beratung.  

Individuelle Beratung ist Aufgabe jeder Lehrkraft, die von Schüler*innen angesprochen wird. Häufig haben Klassenlehrkräfte hierbei eine besondere Funktion als weitere oder auch erste Ansprechpartner*innen. Diese können dann auch den Kontakt zu einer Beratungslehrkraft, zur Schulsozialarbeit oder zur*zum Berufsschulpastor*in vermitteln. Je nach Beratungsanlass können auch weitere Angehörige der Schule mit einbezogen werden (z.B. Abteilungsleiter*in).

Die durchgeführten Beratungsangebote zielen auf Fragen der persönlichen Lebenssituation im Allgemeinen, aber auch auf die Begleitung in individuellen Notlagen und Krisensituationen. Hierbei wird, wenn erforderlich, auch die Zusammenarbeit mit öffentlichen und freien Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und mit anderen Institutionen gesucht, deren Tätigkeit sich wesentlich auf die Lebenssituation junger Menschen auswirkt wie z.B. Suchtberatungsstellen oder die Agentur für Arbeit.

Ein schulisches Beratungskonzept dokumentiert die Vielfalt der Angebote, Maßnahmen und Methoden individueller Beratung und gibt Schüler*innen sowie Eltern Aufschluss darüber, wer bei persönlichen Fragen und in Krisensituationen unterstützt.

Zielsetzung:

Die Bearbeitung der Kernaufgabe zielt darauf, für Schüler*innen schulweit transparente Angebote für eine individuelle Beratung zu erarbeiten und alle relevanten Interessengruppen über diese zu informieren.  

Dazu ist ein Beratungskonzept zu erstellen und kontinuierlich zu verbessern, das die verschiedenen Ansprechpartner*innen für persönliche Fragen benennt und auch Vorgehensweisen und Prozessverantwortungen beschreibt.

Verantwortlichkeiten:

Die Verantwortung für die Erarbeitung eines schulweiten Konzeptes zur individuellen Beratung von Schüler*innen in persönlichen Fragen bzw. von entsprechenden Angeboten liegt bei der Schulleitung. Darin sollten die einzelnen Ansprechpartner*innen (Lehrkraft, Klassenlehrkraft, Beratungslehrkraft, Schulsozialarbeit etc.) in ihren Aufgaben und Verantwortungen beschrieben sein. Zudem ist es wichtig, in Ablaufprozessbeschreibungen zu definieren, wer bei welchem Anliegen bezogen auf individuelle Fragen von Schüler*innen in welcher Weise berät oder weitervermittelt. Hierbei ist auch eine Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich wesentlich auf die Lebenssituation junger Menschen auswirkt, vorzusehen und zu organisieren.

Grundsätzlich sind alle Lehrkräfte im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrages von Schulen verantwortlich dafür, sich mit individuellen Fragen von Schüler*innen auseinanderzusetzen. Sollten sie nicht weiterhelfen können, verweisen sie auf der Basis vorhandener Beratungskonzepte oder verabredeter Vorgehensweisen an andere Ansprechpartner*innen in der Schule. Darüber hinaus arbeiten sie mit diesen unterschiedlichen Akteur*innen der individuellen Beratung zusammen, soweit dies erforderlich ist und von den Schüler*innen gewünscht wird. Sie müssen die Beratungsangebote kennen, um bei Nachfragen Auskunft geben zu können.

Klassenlehrkräfte informieren die Schüler*innen ihrer Klasse über die Beratungsangebote und sind ebenfalls Ansprechpartner*innen bei individuellen Fragen.  

Prozessablauf:

Unterstützung und Beratung von Schüler*innen in persönlichen Fragen und die Organisation der erforderlichen Angebote zur Hilfe sind eine gesamtschulische Aufgabe.

Für den Prozessablauf ist mindestens erforderlich (grundlegende Anforderungen), dass

  • die Schüler*innen (ggf. die Eltern) darüber informiert werden, wer sie bei persönlichen Fragen und Notlagen unterstützt,

  • die Schüler*innen über Schulsozialarbeit und Beratungslehrkräfte informiert werden,

  • es eine Zusammenarbeit mit außerschulischen Unterstützungssystemen (Ausbildungsbegleitende Maßnahmen, Agentur für Arbeit etc.) gibt.

Der Prozessablauf bezogen auf die Kernaufgabe kann weiter entwickelt werden bis dahin, dass

  • ein Beratungskonzept vorliegt und die Vorgehensweise für die Umsetzung des Beratungskonzeptes geklärt ist,

  • die Verantwortlichen für die Umsetzung des Beratungskonzeptes benannt, qualifiziert und deren Aufgaben und Zuständigkeiten dokumentiert sind,

  • die Schule finanzielle, personelle und organisatorische Ressourcen für das Beratungskonzept bereitstellt,

  • die Beratungen gemäß dem Beratungskonzept verbindlich durchgeführt werden,

  • regelmäßige Rückmeldungen von Schüler*innen und des Unterstützungssystems von den Verantwortlichen dokumentiert  werden,

  • auf Basis der Prozessdokumentation das Beratungskonzept systematisch angepasst und weiterentwickelt wird. 

Grundlagen:

Es sind die allgemeinen und spezifischen rechtlichen Vorgaben heranzuziehen.

Siehe auch: https://kam-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=161 

Evaluation:

Regelmäßige Evaluationen und entsprechende Anpassungen des Beratungskonzepts werden durchgeführt. Diese basieren u.a. auf Schüler*innenbefragungen sowie der Dokumentation der geleisteten Beratungsarbeit.

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