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Einrichtung einer Teilzeitklasse

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Die Entscheidung für die Einrichtung einer Teilzeitklasse trifft die Schule in Abstimmung mit dem Schulträger. Hierzu sind im Vorfeld vor Ort die Nachfrage nach Schulplätzen, die Verfügbarkeit von Praxiseinrichtungen und die Gegebenheiten an der Schule (Räume, Lehrkräfte, Unterrichtszeiten etc.) zu prüfen. Es erscheint sinnvoll, eine Arbeitsgruppe der zuständigen Bildungsgangsgruppe einzurichten, die für die Planung, Vorbereitung und Einführung der Teilzeitklasse verantwortlich ist.

Die Nachfrage nach einer Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent – Klasse 2 hängt von mehreren Faktoren ab. Interessentinnen und Interessenten können aus den Kitas kommen, die dort eine Anstellung haben und nun pädagogische Assistenzkraft werden wollen. Häufig sind es aber auch Frauen und seltener Männer, die ihren beruflichen Weg überdacht haben und noch einmal eine neue Richtung einschlagen wollen.

Angesichts des Fachkräftemangels in den Kitas unterstützen häufig auch die Träger vor Ort die Einrichtung von Teilzeitklassen. Mitunter wird dies offensiv eingefordert. Die Intension der Träger besteht darin, Mitarbeiter*innen eine Aus- oder Weiterbildung zu ermöglichen, um sie an die Einrichtung zu binden.

Vor diesem Hintergrund kann ein runder Tisch hilfreich sein, an dem die Träger und Kitaleitungen sowie ggf. die Grundschulen vor Ort mit der Berufsbildenden Schule gemeinsam für die Region überlegen, welche Teilzeitausbildungen sinnvoll sind. Zudem können Organisationsformen (Unterricht an welchen Tagen oder Nachmittagen etc.) erörtert werden.

Wenn die Entscheidung für die Einrichtung einer Teilzeitklasse getroffen ist, kann sie eingerichtet werden, insoweit die Anmeldezahlen das dann zulassen und schulorganisatorisch dem nichts entgegensteht. Soll dabei im Einzelfall von der für den Vollzeitunterricht insgesamt vorgeschriebenen Unterrichtsstundenzahl abgewichen werden, ist dies nur mit Genehmigung der Schulbehörde (RLSB) möglich. 

Aufnahme:

Auch Teilzeitklassen unterliegen den Anforderungen an die Klassenbildung (EB-BbS). Sie sind wie Vollzeitklassen zu betrachten. Von daher ist eine ausreichende Bewerber*innenzahl erforderlich, um eine Teilzeitklasse bilden zu können. Gerade bei einer Teilzeitausbildung muss berücksichtigt werden, dass ggf. eine Reihe von Schüler*innen aufgrund der Belastung der Ausbildung neben Beruf und häufig der Familie die Ausbildung vorzeitig abbrechen. Es ist daher sinnvoll, diese Belastungssituation auch bei der Werbung für diese Schulform transparent zu machen.

Bezogen auf die Aufnahmevoraussetzungen gelten die Regelungen der BbS-VO für den Bildungsgang. Eventuelle Rückfragen hierzu lassen sich über das RLSB bzw. die Fachberatung klären.

Standards für die Aufnahme:

Die Einrichtung einer Teilzeitklasse ist mit dem Schulträger abzustimmen und setzt eine genaue Analyse der vorliegenden Situation und Ressourcen voraus.

Die Träger und Einrichtungen der Tageseinrichtungen für Kinder vor Ort sind in die Vorüberlegungen und Planungen mit einzubeziehen.

Eine Teilzeitklasse gem. EB-BbS 1. Abschnitt Pkt. 2.2 unterliegt den allgemeinen Anforderungen an die Klassenbildung (EB-BbS 3. Abschnitt Pkt. 5). Daher ist eine Bewerber*innenzahl von deutlich über 22 Schüler*innen (mindestens 27) anzuzielen, damit die Klasse mit 22 Schüler*innen starten kann.

Öffentlichkeitsarbeit/Werbung:

Wenn eine Teilzeitklasse der Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent – Klasse 2 eingerichtet werden soll, ist eine gut geplante Werbung wichtig, um dieses Angebot in der Region bekannt zu machen.

Die damit zusammenhängende Öffentlichkeitsarbeit verfolgt mehrere Ziele:

    1. Zu Beginn der Planungen geht es darum, in der Region die Nachfrage nach dieser Schulform zu überprüfen, um sicherzustellen, dass genügend Bewerber*innen für eine Teilzeitausbildung vorhanden sind. Hierbei sollten auch die Träger der Kitas einbezogen werden. Hierzu muss die Schule auf die Kitas bzw. deren Leitungen und Träger bzw. auf die Fachberatung zugehen.

    2. Nach der Entscheidung, eine Teilzeitklasse einzurichten, geht es darum, potentielle Bewerber*innen auf dieses Angebot aufmerksam zu machen. Solche Ausbildungsmöglichkeiten sprechen sich in der Regel erst mit der Zeit herum, so dass zu Beginn einige Mühe darauf verwendet werden muss, sie auf anderen Wegen bekannt zu machen.

    3. Hierbei sind Informationen über Ablauf und Dauer, Voraussetzungen, Anforderungen und Herausforderungen zur Verfügung zu stellen, damit den Bewerber*innen von vornherein deutlich wird, worauf sie sich einlassen.

Für diese Öffentlichkeitsarbeit gibt es eine Reihe von bewährten Medien und Formen (siehe auch Websites der Schulen):

  • Informationen auf der Website der Schule (inklusive Infoblatt oder Flyer)

  • Informationsabende (mit Präsentation, ggf. online)

  • Informationen auf Facebook, Instagram, YouTube usw.

  • Informationsschreiben an Kitas bzw. sozialpädagogische Einrichtungen

  • Presseartikel

  • „Mund zu Mund Propaganda“ (Vollzeitschüler*innen auf das neue Angebot aufmerksam machen)

Standards für die Öffentlichkeitsarbeit:

Zur Planung der Einrichtung einer Teilzeitklasse der Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent – Klasse 2 gehört eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit.

Die Informationen zur Teilzeitausbildung sind auf der Grundlage der Vorgaben des Landes Niedersachsen zusammenzustellen und kontinuierlich anzupassen.

 

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