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Zusammenarbeit mit Trägern bzw. sozialpädagogischen Einrichtungen

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Eine besondere Bedeutung bei der Einführung und Realisierung einer Fachschule – Sozialpädagogik – in Teilzeit kommt der Kooperation mit den Praxiseinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu. Sie sind Ausbildungspartner der Schulen. Zugleich sind sie in vielen Fällen Anstellungsträger für die Teilzeitschüler*innen.

Im Unterschied zur Vollzeitausbildung, in der die Schule in Abstimmung mit den Praxiseinrichtungen die Verantwortung für die praktische Ausbildung allein hat, sind in diesem Fall die Einrichtungen als Arbeitgeber der Schüler*innen mit einzubeziehen. Hier müssen vor allem die Anforderungen und Bedingungen der praktischen Ausbildung von der beruflichen Tätigkeit voneinander abgegrenzt werden (siehe Seite praktische Ausbildung). Umso wichtiger ist es, die Zusammenarbeit gut zu planen und Vereinbarungen zu dokumentieren.  Zumeist sind es Kitas, in denen Teilzeitschüler*innen der Fachschule – Sozialpädagogik – als Sozialassistent*innen oder Sozialpädagogischen Assistent*in berufsbegleitend während der Ausbildung tätig sind.

Es sind mitunter gerade auch die sozialpädagogischen Einrichtungen vor Ort, die ein Interesse an der zusätzlichen Ausbildung von sozialpädagogischen Fachkräften haben. Angesichts des Fachkräftemangels in den Kitas sowie in anderen sozialpädagogischen Einrichtungen unterstützen sie daher häufig die  Einrichtung von Teilzeitklassen.

Es bietet sich an, vor Einrichtung einer Teilzeitklasse Kontakt zu den Kitas aufzunehmen und mit ihnen gemeinsam die organisatorischen und fachlichen Anforderungen an die praktische Ausbildung zu erörtern und zu erarbeiten. Hierbei sind die Belange der Anstellungsverhältnisse zu berücksichtigen. Die sozialpädagogische Einrichtung ist auch Arbeitgeber der Teilzeitschüler*innen und die Anforderungen aus dem Arbeitsverhältnis und dem Ausbildungsverhältnis sind in Einklang zu bringen. Hierbei ist vor allem bei Teilzeitausbildungeneine gute Kooperation zwischen Schule und Praxiseinrichtung hilfreich. 

Teilweise kann es auch zu Interessenkonflikten angesichts des Unterrichts kommen. Dieser läuft teilweise vormittags und nachmittags. Mitunter kann es vorkommen, dass z.B. eine Kita aufgrund eines Personalengpasses oder wegen einer Veranstaltung (Tag der offenen Tür, Exkursionen) die Teilzeitschüler*in vom Unterricht befreien möchte. Dies ist nur in begründeten Ausnahmefällen in Absprache mit der Schule möglich. Es ist sinnvoll, Vorgehensweisen bei solchen Interessenkonflikten zu vereinbaren.

Wichtig für die Kooperation sind u.a.:

  • Regelmäßige Informations- und Arbeitstreffen

  • Klärung der Aufgaben der Praxiseinrichtungen und der Schule

  • Klärung von Ansprechpartner*innen

  • Verabredungen zum Umgang mit Interessenkonflikten

Standards für die Zusammenarbeit:

Von Seiten der Schule ist frühzeitig Kontakt zu den sozialpädagogischen Einrichtungen (Praxiseinrichtungen) aufzunehmen, um sie über die Einrichtung einer Teilzeitausbildung zu informieren.

Die Grundlagen der Zusammenarbeit sind zu verabreden und durch Vereinbarungen zu dokumentieren.

Es sind regelmäßige Zusammenkünfte zwischen Schule und sozialpädagogische Einrichtungen (neben den Praxismentor*innentreffen) durchzuführen.

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